Kosten inkl. Parteientschädigung analog den Kosten für ein Schiedsverfahren von der klagenden Partei vorzuschiessen und könnten dann im ordentlichen Verfahren geltend gemacht werden. Obsiege der Gesuchsteller im ordentlichen Verfahren, müsste ihm die Gesuchsgegnerin diese Kosten ersetzen. Verlöre er, verblieben diese Kosten bei ihm. Hätte im letzteren Fall die Gesuchsgegnerin die Kosten bereits ersetzt, müsste sie einen Zivilprozess zur Rückerlangung dieser Kosten -4-