Prozessanwälten in aller Regel nicht mit jenem von in (Rück-) Versicherungsunternehmen tätigen Personen deckt. Letztere weisen oft ein Fachwissen in wirtschaftlichen Belangen auf, welches Prozessanwälten fehlt. Sie kennen sich aufgrund ihrer alltäglichen Tätigkeit namentlich mit den Handelsbräuchen, Usanzen und den Marktgepflogenheiten besser aus als Prozessanwälte, für welche andere Gesichtspunkte massgebend sind.