3.2. Art. 180 Abs. 1 IPRG zählt verschiedene Gründe auf, welche zur Ablehnung eines vorgeschlagenen Schiedsrichters führen. Nach Art. 180 Abs. 1 lit. a IPRG kann ein Schiedsrichter abgelehnt werden, wenn er nicht den von den Parteien vereinbarten Anforderungen entspricht. Die Parteien haben vorliegend in den Vereinbarungen Z._____ und U._____ in Bezug auf die Person des Schiedsrichters Folgendes festgelegt: "Unless the parties otherwise agree, the arbitration tribunal shall consist of persons employed or engaged in or retired from senior positions in insurance or reinsurance with not less than ten years experience of insurance or reinsurance."