2. Wie dargelegt hat die Gesuchsgegnerin auf die ihr als zugestellt geltende Verfügung vom 9. Mai 2011 keine Stellungnahme zum Ablehnungsbegehren ins Recht gereicht. Aktenkundig ist lediglich, dass sie die Ansicht vertritt, C._____ erfülle als langjähriger Anwalt im Bereich des Versicherungswesens und als ehemaliges Verwaltungsratsmitglied des Unternehmens I._____ Ltd. die Voraussetzungen zur Ernennung als Schiedsrichter (act. 5/15).