Auch die weitere Klausel, dass die Schiedsrichter den Entscheid gestützt auf die gängigen Marktbräuche fällen sollen, weise auf die Notwendigkeit solcher Businesskenntnisse hin. Der Abgelehnte sei nicht nur als Prozessanwalt tätig, sondern sei zwischen 2001 und 2010 Verwaltungsratsmitglied der I._____ Ltd. gewesen. Dabei handle es sich um eine Versicherungsgenossenschaft, welche nicht auf dem Markt tätig sei, sondern ca. 13'000 selbständigen Barristers Berufshaftpflichtversicherungen anbiete.