fahrung in der (Rück-)Versicherungsbranche gleichgesetzt werden. Er setze sich in einem Verfahren meist nur mit einem eng umschriebenen Sachverhalt und den diesbezüglichen Rechtsfragen auseinander, habe aber keine unmittelbare Wahrnehmung des täglichen Geschäfts der Branche, was indes für die Beurteilung von Rückversicherungsstreitigkeiten gerade notwendig sei. Auch die weitere Klausel, dass die Schiedsrichter den Entscheid gestützt auf die gängigen Marktbräuche fällen sollen, weise auf die Notwendigkeit solcher Businesskenntnisse hin.