Diese Ausrichtung auf Markt- und nicht auf Rechtskenntnisse stehe im Einklang mit dem Umstand, dass die in Rückversicherungsverträgen vorgesehenen Schiedsgerichte durch die Vertragstexte regelmässig angewiesen würden, nach Billigkeit und/oder unter Berücksichtigung der Marktusancen zu entscheiden. Prozessanwälte, welche im Bereich des Versicherungsrechts tätig seien, hätten mangels Einbindung in die Hierarchie einer (Rück-)Versicherungseinrichtung keine "senior position" inne. Die Erfahrung als Prozessanwalt könne in keiner Weise mit der direkten Berufser- -9-