Sie müssten den Markt, das Umfeld sowie die Gepflogenheiten im Umgang zwischen den Marktteilnehmern in den relevanten Versicherungsbranchen kennen und ihre eigenen Erfahrungen und Kenntnisse miteinfliessen lassen. Diese Ausrichtung auf Markt- und nicht auf Rechtskenntnisse stehe im Einklang mit dem Umstand, dass die in Rückversicherungsverträgen vorgesehenen Schiedsgerichte durch die Vertragstexte regelmässig angewiesen würden, nach Billigkeit und/oder unter Berücksichtigung der Marktusancen zu entscheiden.