unter Bezugnahme auf das Schreiben der Gesuchstellerin vom 8. Februar 2011 und die nachfolgende Korrespondenz mit, seitens der Gesuchsgegnerin werde C._____ als Schiedsrichter ernannt (act. 5/12). Spätestens zu diesem Zeitpunkt wusste man damit seitens der Gesuchsgegnerin, dass die Gesuchstellerin ein Schiedsverfahren eingeleitet hatte. Mit E-Mail vom 17. März 2011 teilte die Gesuchstellerin W._____ zuhanden der Gesuchsgegnerin sodann mit, sie erachte die Ernennung von C._____ als nicht vertragskonform und wünsche sich diesbezüglich eine Telefonkonferenz, bevor sie formelle Schritte in Erwägung ziehe (act. 5/14). Nachdem in der Folge seitens der Gesuchsgegnerin am Schiedsrichter C.__