Mit Schreiben vom 8. Februar 2011 zeigte die Gesuchstellerin erstmals an, dass sie ein Schiedsverfahren einleite. Das Schreiben war an die Gesellschaft H._____ Ltd. adressiert (act. 5/9), welche gemäss Angaben der Gesuchstellerin für die Abwicklung des Geschäfts der Gesuchsgegnerin zuständig war und Letztere in der Streitigkeit mit der Gesuchstellerin bis zur Mandatierung der Anwaltskanzlei V._____ vertreten hatte (act. 2 Rz 22). Am 14. März 2011 teilte W._____ der Kanzlei V._____ unter Bezugnahme auf das Schreiben der Gesuchstellerin vom 8. Februar 2011 und die nachfolgende Korrespondenz mit, seitens der Gesuchsgegnerin werde C._____ als Schiedsrichter ernannt (act. 5/12).