1.2. Die im Rahmen des Abschlusses der Retrozessionsvereinbarungen (act. 5/2 und 5/4) durch die G._____ Inc. vertretenen D._____ Co. Ltd., E._____ Co. Ltd. sowie F._____ Co. Ltd. hatten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses alle ihren Sitz im Ausland, weshalb für die Schiedsstreitigkeit die Bestimmungen des IPRG zur Anwendung gelangen. Aus den massgebenden Vereinbarungen Z.