IPRG als Schiedsrichter von der Gesuchstellerin zu Recht abgelehnt wird; 4. Es sei der Gesuchsgegnerin eine Frist von 30 Tagen zur Bezeichnung eines neuen Schiedsrichters bzw. einer neuen Schiedsrichterin in dem gestützt auf den Vertrag U._____ eingeleiteten Schiedsverfahren anzusetzen, unter der Androhung, dass im Säumnisfall die Gesuchstellerin den Generalsekretär des Internationalen Schiedsgerichtshofs der Internationalen Handelskammer um Bezeichnung eines neuen Schiedsrichters bzw. einer neuen Schiedsrichterin ersuchen kann; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerin."