IPRG als Schiedsrichter von der Gesuchstellerin zu Recht abgelehnt wird; 2. Es sei der Gesuchsgegnerin eine Frist von 30 Tagen zur Bezeichnung eines neuen Schiedsrichters bzw. einer neuen Schiedsrichterin in dem gestützt auf den Vertrag Z._____ eingeleiteten Schiedsverfahren anzusetzen, unter der Androhung, dass im Säumnisfall die Gesuchstellerin den Chairman of J._____ um Bezeichnung eines neuen Schiedsrichters bzw. einer neuen Schiedsrichterin ersuchen kann; 3. Es sei festzustellen, dass Herr C._____