5. Schriftliche Mitteilung gegen Empfangsschein an: − den Vertreter der Gesuchstellerin, zweifach für sich und zuhanden der Gesuchstellerin, unter Beilage einer Kopie von act. 37 − den Vertreter des Gesuchsgegners, zweifach für sich und zuhanden des Gesuchsgegners − die Obergerichtskasse − Dr. iur. J._____, … [Adresse] Zürich, 6. September 2012 - 12 - __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Verwaltungskommission Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. A. Gürber versandt am: