2.4. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass vorliegend der Vertrag über Architekturleistungen vom 28. Juni 2006 massgebend ist, in dessen Ziff. 14.7 ein Einzelschiedsgericht vereinbart wurde. Es ist deshalb davon auszugehen, dass eine Pflicht zur Bildung eines Einzelschiedsgerichts besteht. Der Hauptantrag des Gesuchsgegners auf Einsetzung eines SIA-Schiedsgerichts und der Eventualantrag auf Feststellung der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte sind damit abzuweisen. Sodann ist auch der Subeventualantrag des Gesuchsgegners auf Einsetzung von E._____ oder F._____ als Einzelschiedsrichter abzuweisen.