"Gemäss dem bewährten Grundsatz pacta sunt servanda ist ein abgeschlossener Vertrag für beide Parteien verbindlich. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Vertragspartner es sich seinerzeit gut überlegt haben, bevor sie einer Schiedsklausel zustimmten. Deshalb ist nicht einzusehen, weshalb die Angelegenheit nun vor ein ordentliches Gericht gebracht werden sollte. Allenfalls wäre zu prüfen, ob anstelle des Einzelschiedsrichters ein SIA-Schiedsgericht einzusetzen wäre."