"14.7 Einzelschiedsrichter (anstelle Mediation) Streiterledigungen werden abschliessend durch einen Einzelschiedsrichter erledigt. Vorgesehen ist Herr RA Z._____, H._____. Sollte zum Zeitpunkt einer allfälligen Auseinandersetzung Herr Z._____ nicht verfügbar sein, wird ein neuer Einzelschiedsrichter gemeinsam festgelegt und eingesetzt. Können sich die Parteien auf keinen Einzelschiedsrichter einigen, wird dieser durch den Handelsgerichtspräsidenten eingesetzt." Wie die Gesuchstellerin zutreffend ausführt, ist der Wortlaut dieser Ziffer klar und eindeutig und lässt keinen Spielraum für eine Auslegung.