2. Der Gesuchsgegner bestreitet zunächst die Pflicht zur Bildung eines Einzelschiedsgerichts und macht im Wesentlichen geltend, die Parteien hätten ein SIA- Schiedsgericht vereinbart. Eventualiter seien die staatlichen Gerichte für zuständig zu erklären. Dieser Ansicht kann - wie nachfolgend zu zeigen ist - nicht gefolgt werden: