Der Vertrag sei deshalb nicht weiter auszulegen und es sei nicht auf weitere Umstände zurückzugreifen. Der klare Wortlaut lasse auch keinen Raum für die Einsetzung eines SIA-Schiedsgerichts, nachdem Rechtswalt Dr. Z._____ die Übernahme eines Einzelschiedsrichtermandates abgelehnt habe (act. 32 S. 2 ff.). Im Weiteren lehnt die Gesuchstellerin die durch den Gesuchsgegner vorgeschlagenen Personen (E._____ und F._____) als Einzelschiedsrichter ab (act. 32 S. 7 f.). 4. In seiner Stellungnahme vom 25. Juni 2012 liess der Gesuchsgegner schliesslich ausführen, auch sein damaliger Rechtsvertreter habe in act. 33/1 vor- -6-