Der angepasste Vertrag sei mit der Zweitunterschrift des Gesuchsgegners am 28. Juni 2006 oder spätestens mit der Unterschrift von G._____ am 3. Juli 2006 zustande gekommen. Darin sei auf die Einsetzung eines Mediators verzichtet worden und es sei ausdrücklich festgehalten worden, dass Rechtsanwalt Dr. Z._____ als Einzelschiedsrichter (anstelle Mediation) eingesetzt werde. Mit Abschluss des Vertrages vom 28. Juni 2006 sei der Vertrag vom 1. Juni 2006 ersetzt und damit gegenstandslos geworden. Richtig sei, dass im Vertrag vom 30. Mai bwz. 13./25. September 2005, welcher das Vorprojekt, das Bauprojekt und das Bewilligungsverfahren betroffen habe, Rechtsanwalt Dr.