3. Die Gesuchstellerin liess hierzu in der Folge vorbringen, der Gesuchsgegner berufe sich auf den falschen, weil überholten Vertrag. Die Parteien hätten am 1. Juni 2006 einen SIA-Vertrag für Architekturleistungen unterzeichnet. Daraufhin habe der damalige Rechtsvertreter des Gesuchsgegners die Parteien darauf hingewiesen, dass der Vertrag an mehreren Stellen inkonsistent sei. Deshalb hätten die Parteien den Vertrag vom 1. Juni 2006 entsprechend den Empfehlungen des damaligen Rechtsvertreters des Gesuchsgegners angepasst. Der angepasste Vertrag sei mit der Zweitunterschrift des Gesuchsgegners am 28. Juni 2006 oder spätestens mit der Unterschrift von G.___