be mit Schreiben vom 4. Oktober 2010 darauf hingewiesen, dass gemäss der Rechtsprechung des Obergerichts in solchen Fällen der Handelsgerichtspräsident nicht als staatliche Behörde in Ausübung einer gesetzlich zugewiesenen Kompetenz handeln könne, sondern nur als Privatperson, dem ein entsprechendes Mandat übertragen werde. Er wäre jedoch bereit, das Mandat zur Nomination eines Einzelschiedsrichters zu übernehmen. In der Folge hätten sich die Parteien jedoch nicht darauf einigen können, Oberrichter lic. iur. D._____ als Privatperson dieses Mandat zu übertragen.