1. Zur Begründung ihres Gesuchs um Bestellung eines Schiedsrichters lässt die Gesuchstellerin ausführen, die Parteien hätten am 28. Juni 2006 einen Vertrag über Architekturleistungen abgeschlossen. In der Folge seien sich die Parteien uneinig über das noch ausstehende Architektenhonorar gewesen. Da der in Ziff. 14.7 des genannten Architekturvertrages vorgesehene Einzelschiedsrichter Rechtsanwalt Dr.