5. Auf entsprechende Fristansetzung hin ging am 30. Mai 2012 die Stellungnahme der Gesuchstellerin vom 29. Mai 2012 ein (act. 32), woraufhin dem Gesuchsgegner Frist für eine weitere Stellungnahme angesetzt wurde (act. 34). Die Stellungnahme des Gesuchsgegners vom 25. Juni 2012 ging am 26. Juni 2012 bei der Verwaltungskommission ein (act. 37). II.