_, ebenfalls scheiterte (act. 2/6-10) und sich die Parteien nicht auf einen anderen Einzelschiedsrichter einigen konnten, gelangte die A._____ AG (nachfolgend: Gesuchstellerin) mit Eingabe vom 21. Januar 2011 an die Verwaltungskommission des Obergerichts mit dem Ersuchen, einen Einzelschiedsrichter zu bestellen (act. 1 S. 2). 2. Mit Verfügung vom 24. Januar 2011 wurde der Gesuchstellerin aufgegeben, einen Kostenvorschuss von Fr. 4'000.- zu leisten sowie weitere Unterlagen zu den Akten zu reichen (act. 4). Die verlangten Unterlagen gingen innert Frist bei der Verwaltungskommission ein (act. 5 und 6), der Kostenvorschuss wurde fristgerecht geleistet (act. 7).