Erwägungen: 1. In dem mit Eingabe vom 30. Dezember 2008 bei der Zürcher Handelskammer eingeleiteten Verfahren erging am 7. Juli 2010 der "Final Award" der Einzelschiedsrichterin des "Arbitral Tribunal Swiss Chambers of Commerce" (act. 3/2). In teilweiser Gutheissung der Klage wurde die Beklagte verpflichtet, der Klägerin USD 304'783.42 nebst Zins von 5 % seit 18. Dezember 2008 zu bezahlen. Die Widerklage wurde abgewiesen (act. 3/2 S. 56).