Erwägungen: 1. Am 26. Januar 2011 ersuchte die Gesuchstellerin um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung für den Schiedsspruch des Einzelschiedsrichters der Schweizerischen Handelskammern vom 7. Dezember 2010 (act. 1). Der ihr auferlegte Kostenvorschuss von Fr. 4'000.- wurde innert Frist geleistet (act. 16-18).