c) Allfällige Gegenstände ohne Deliktsrelevanz werden dem Gesuchsgegner A._____ zurückgegeben. d) Zur Verhandlung (Entsiegelung und Durchsuchung unter richterlicher Leitung mit Beizug eines Sachverständigen) wird nach Eintritt der Rechtskraft bzw. unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist separat vorgeladen. 3. Es werden keine Kosten erhoben. 4. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen.