2. In Bezug auf die beim Gesuchsgegner A._____ anlässlich der Hausdurchsuchung vom 26. August 2010 sichergestellten und mit Verfügung vom 4. Mai 2011 beschlagnahmten Gegenstände (Unterlagen, Dokumente und elektronische Datenträger [Urk. 5/6/7; Beilagen 1-4]) werden folgende Anordnungen getroffen: a) Die Entsiegelung und Durchsuchung wird unter richterlicher Leitung mit Beizug eines Sachverständigung durchgeführt. b) Allfällige Gegenstände mit als Geheimnis geschütztem Inhalt werden dem Gesuchsgegner A._____ zurückgegeben. - 16 -