1. a) Der Antrag auf Entsiegelung und Durchsuchung der beim Gesuchsgegner B._____ anlässlich der Hausdurchsuchung vom 26. August 2010 sichergestellten und mit Verfügung vom 4. Mai 2011 beschlagnahmten Gegenstände (Unterlagen, Dokumente und elektronische Datenträger [Urk. 5/6/4; Beilagen 1+2]) wird abgewiesen. b) Die versiegelten Gegenstände (Unterlagen, Dokumente und elektronische Datenträger [Urk. 5/6/4; Beilagen 1+2]) sind dem Gesuchsgegner B._____ nach Eintritt der Rechtskraft bzw. unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist von der Gesuchstellerin zurückzugeben.