__ AG produziert und alle Massen und Daten auswendig gekannt habe, vermag keinen hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Das Entsiegelungsgesuch ist daher in Bezug auf die beim Gesuchsgegner 2 beschlagnahmten Gegenstände abzuweisen und die Gegenstände sind dem Gesuchsgegner 2 zurückzugeben.