102 und 108 StPO zu den Strafakten zu nehmen. 3. Subeventualiter sei dem Gesuchsgegner 1 und der C._____ GmbH eine Fristersteckung zur einlässlicheren schriftlichen Stellungnahme zur Entsiegelung und Durchsuchung der sichergestellten Urkunden, Dokumente und elektronischen Datenträger zu gewähren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." 3. Der Gesuchsgegner 2 liess in seiner Stellungnahme vom 3. Juni 2011 folgende Anträge stellen (Urk. 10 S. 2):