4. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die C._____ GmbH ebenfalls Parteistellung hat, wurde doch geltend gemacht, dass ein Teil der sichergestellten Belege und Unterlagen von ihr stammten (vgl. Urk. 8 S. 13). Sie wird daher nachfolgend Gesuchsgegnerin 3 genannt. Das Rubrum ist entsprechend zu ergänzen. II. 1. Die Staatsanwaltschaft stellte in ihrem Gesuch um Entsiegelung und Durchsuchung vom 12. Mai 2011 folgende Anträge (Urk. 2 S. 3):