7. Juli 2011 fristgerecht einreichten (Urk. 14 - 17). Mit Verfügung vom 13. Juli 2011 wurde der Staatsanwaltschaft Frist zur freigestellten Stellungnahme zu den Eingaben der Gesuchsgegner 1 und 2 vom 1. resp. 3. Juni 2011 sowie vom 6. resp. 7. Juli 2011 angesetzt (Urk. 18; Prot. S. 8). Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ging - nach zweimalig stattgegebenem Fristerstreckungsgesuch (vgl. Urk. 21 und 22; Prot. S. 9 f.) - am 13. September 2011 beim hiesigen Gericht ein (Urk. 23). Die Staatsanwaltschaft stellte dabei nebst dem Antrag auf Entsiegelung und Durchsuchung den Eventualantrag, es sei eine mündliche Verhandlung unter Beizug eines Sachverständigen durchzuführen (Urk.