2. Am 4. Mai 2011 erliess die Staatsanwaltschaft eine Herausgabe- und Beschlagnahmeverfügung, worauf beide Gesuchsgegner abermals die Siegelung beantragten (vgl. die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 4. Mai 2011 resp. die Schreiben der Gesuchsgegner vom 6. Mai 2011 in Urk. 4).