Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 15. April 2011 wurde auf das von der D._____ AG gestellte Entsiegelungsgesuch mangels Legitimation nicht eingetreten und das von der Staatsanwaltschaft gestellte Gesuch um Entsiegelung und Durchsuchung infolge verspäteter Eingabe abgewiesen (vgl. Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 15. April 2011 in Urk. 4). -4-