1. Im Rahmen der gegen A._____ (nachfolgend: Gesuchsgegner 1) und B._____ (nachfolgend: Gesuchsgegner 2) durch die Staatsanwaltschaft W.______ (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) geführten Strafuntersuchung wegen Widerhandlung UWG etc. wurden am 26. August 2010 bei den beiden Gesuchsgegnern Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei verschiedene Dokumente und Gegenstände beschlagnahmt. Beide Gesuchsgegner verlangten anlässlich der Hausdurchsuchung, dass sämtliche Sicherstellungen versiegelt werden (Urk. 5/6/4 und Urk. 5/6/7). Die Strafuntersuchung wurde aufgrund einer Strafanzeige der D._____ AG, der ehemaligen Arbeitgeberin der Gesuchsgegner, eröffnet (vgl. Urk. 5/1).