Die Gerichtsgebühr für das Entsiegelungsverfahren ist auf Fr. 800.– festzusetzen. Über die Kosten des Sachverständigen ist mit separater Verfügung zu entscheiden. Die Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen für das Entsiegelungsverfahren ist dem Endentscheid der Staatsanwaltschaft oder des Sachgerichts vorbehalten. -7- Es wird erkannt: 1. Der Antrag auf Entsiegelung und Durchsuchung vom 14. Juli 2022 wird abgewiesen.