Demgegenüber sei der Beschuldigte offenbar Unternehmer und besitze eine Firma im Bereich Sicherheitsdienstleistungen, die jährlich 1,5 Millionen Franken Umsatz generieren soll. Zwar stelle die Staatsanwaltschaft in Frage, dass es sich dabei um ein erfolgreiches Unternehmen handelt, die Unternehmung verweise auf ihrer Webseite jedoch auf diverse namhafte Referenzen (u.a. auf das J._____) und sie ist denn auch diesjähriger Cooperation Partner dieses Festivals. Daraus, dass die Unternehmung höchstens zehn festangestellte Mitarbeitende habe, könne nicht auf ein wenig erfolgreiches, amateurhaftes Kleinstunternehmen geschlossen werden, sei es doch notorisch, dass im Securitybereich je