1.2. Im Anschluss an die delegierte Einvernahme des Beschuldigten vom 29. Juni 2022 stellte Rechtsanwalt lic. iur. X._____ als dessen Verteidiger fristgerecht ein umfassendes Siegelungsbegehren (act. 9). Die Staatsanwaltschaft informierte daraufhin am 1. Juli 2022 die Polizei, dass Sicherstellungen mit Bezug zum Beschuldigten zu siegeln seien (act. 2/4 S. 6). 1.3. Mit Antrag auf Entsiegelung und Durchsuchung vom 14. Juli 2022 stellte die Staatsanwaltschaft beim hiesigen Zwangsmassnahmengericht fristgerecht folgende Anträge (act. 1 S. 20 ff.):