Es wird weiter verfügt: 1. Das Gesuch um Aufhebung der mit Verfügung vom 16. Januar 2026 gegenüber der Tochter C._____, geboren am tt.mm.2018, angeordnete Schutzmassnahme (Kontaktverbot) wird abgewiesen. 2. Die Kosten für das Verfahren betragen: - Entscheidgebühr Fr. 400.–; - Dolmetscherkosten Fr. 322.50. Total Fr. 722.50. 3. Die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 722.50 werden dem Gesuchsteller auferlegt.