Sodann bestreitet er zwar jegliche Ausübung häuslicher Gewalt, jedoch erscheint es wenig glaubhaft, wenn er vorbringt, dass Streitereien nie eskaliert seien gleichzeitig aber aussagt, die Gesuchsgegnerin habe ihn immer wieder erpresst und bedroht, zuletzt am 5. Januar 2026, indem sie ihm in Aussicht gestellt habe, ihn zu ruinieren. Demgegenüber führte die Gesuchsgegnerin bereits in ihrem Gesuch um Verlängerung aus (vgl. act. 4/1), dass die Tochter mehrfach in die durch ihn ausgeübte verbale und einmal auch physische Gewalt involviert gewesen sei (ebd. S. 1 f.).