1. Die mit Verfügung vom 16. Januar 2026 gegenüber der Tochter C._____, geboren am tt.mm.2018, angeordnete Schutzmassnahme (Kontaktverbot) sei aufzuheben. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zulasten der Gesuchsgegnerin. Des Gesuchgegners (act. 14): 1. Es sei das Gesuch um Aufhebung der Schutzmassnahmen vollumfänglich abzuweisen, resp. es sei darauf nicht einzutreten. 2. […] 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Gesuchstellers.