{"Signatur": "ZH_OG_003", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2026-02-20", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_003_GS260009_2026-02-20.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/GS260009-E1.pdf", "Checksum": "824ca2dd6b37064385ec25b3764475af"}, "Scrapedate": "2026-03-26", "Num": ["GS260009"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Zwangsmassnahmengericht 20.02.2026 GS260009"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Zwangsmassnahmengericht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Zwangsmassnahmengericht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Zwangsmassnahmengericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufhebung von Schutzmassnahmen"}], "ScrapyJob": "446973/28/2562", "Zeit UTC": "26.03.2026 00:31:02", "Checksum": "fa161f1903317cc2c7d6643f56f5eabf", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Obergericht Zwangsmassnahmengericht 20.02.2026 GS260009\nRegeste:\nAufhebung von Schutzmassnahmen\n\n Gegen diesen Entscheid steht den Parteien die Beschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich offen (§ 11a GSG).\n-7-\n\nEs wird verfügt:\n\n1. Das Gesuch der Gesuchsgegnerin um Gewährung der unentgeltlichen\nRechtspflege sowie Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters wird\nabgewiesen.\n\n2. Schriftliche Mitteilung an die Gesuchsgegnerin mit nachfolgender Verfügung.\n\nEs wird weiter verfügt:\n\n1. Das Gesuch um Aufhebung der mit Verfügung vom 16. Januar 2026 gegenüber der Tochter C._____, geboren am tt.mm.2018, angeordnete Schutzmassnahme (Kontaktverbot) wird abgewiesen.\n\n2. Die Kosten für das Verfahren betragen:\n- Entscheidgebühr Fr. 400.–;\n- Dolmetscherkosten Fr. 322.50.\n\nTotal Fr. 722.50.\n\n3. Die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 722.50 werden dem Gesuchsteller\nauferlegt.\n\n4. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 1'200.– zu bezahlen.\n\n5. Schriftliche Mitteilung an\nden Gesuchsteller (vorab per Incamail),\n die Gesuchsgegnerin (vorab per Incamail),\n die Kantonspolizei Zürich, Fachstelle Häusliche Gewalt, 8021 Zürich\n(zur Kenntnisnahme, vorab per E-Mail),\n die KESB Bezirk Hinwil (zur Kenntnisnahme),\n die BIF, Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt und Ehe in Partnerschaft, Postfach, 8031 Zürich (zur Kenntnisnahme).\n\n6. Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen von der Mitteilung an\nBeschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben werden.\n-8-\n\nDie Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.\nDer angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die\nangerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich\nbeizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende\nWirkung zu.\n\n_______________________\nBEZIRKSGERICHT HINWIL\nZwangsmassnahmengericht\nDie Gerichtsschreiberin:\n\nMLaw M. Egger\n\nversandt am:\n"}