Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Beschluss der II. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13. August 2004 (NL040104) - 2 - Das Gericht hat in Erwägung gezogen: I. 1. Mit amtlichem Formular vom 15. März 2004 kündigte Y. (Ausweisungskläger, Rekursgegner und Beschwerdegegner; nachfolgend Beschwerdegegner) das zwischen ihm und X. (Ausweisungsbeklagte, Rekurrentin und Beschwerdeführerin; nachfolgend Beschwerdeführerin) bestehende Mietverhältnis über eine 3-Zimmerwohnung an der ____strasse 588 in O. wegen ausstehenden Mietzinses (ER act. 2/3).