1. Das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Dem Beschwerdeführer wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieses Beschlusses angesetzt, um beim Mietgericht ____ das zuständige Gericht zu bezeichnen und die Überweisung des Prozesses zu beantragen, unter den Säumnisandrohungen gemäss dem Beschluss des Mietgerichts ____ vom 16. Oktober 2003.