1. A., Beklagter, Rekursgegner und Beschwerdegegner 2. B., Beklagte, Rekursgegnerin und Beschwerdegegnerin 3. C., Beklagte, Rekursgegnerin und Beschwerdegegnerin 1, 2, 3 vertreten durch H. Immobilien AG, diese vertreten durch I., dieser vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. ____ betreffend Kündigungsschutz Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Beschluss der II. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13. August 2004 (NM030009/U) - 2 - Das Gericht hat in Erwägung gezogen: I.