Fr. 10'000.-- ; die weiteren Kosten betragen: Fr. 615.-- Schreibgebühren, Fr. 133.-- Zustellgebühren und Porti. 3. Die Kosten des Kassationsverfahrens werden den Beschwerdeführerinnen je zur Hälfte, unter jeweils solidarischer Haftbarkeit für den gesamten Betrag, auferlegt. 4. Die Beschwerdeführerinnen werden solidarisch verpflichtet, der Beschwerdegegnerin für das Kassationsverfahren eine Prozessentschädigung von Fr. 10'000.–– (inklusive Mehrwertsteuer) zu bezahlen.