Angaben vorgestellt habe, verfolgt worden sei (Urteil S. 17). Das Handelsgericht geht davon aus, aufgrund der sich aus dem Vermögensverzeichnis per 31. Dezember 2000 ergebenden Verluste und der Gewinne im Januar 2001 (37.7 % innerhalb eines einzigen Monats) hätten die Beschwerdeführerinnen erkennen müssen, dass eine hochspekulative Optionsstrategie mit hohen Gewinnchancen und damit untrennbar verbunden auch hohen Risiken gefahren worden sei. Ob die Beschwerdeführerinnen dies hätten erkennen müssen, d.h. ob eine solche Erkenntnis auf allgemeiner Lebenserfahrung beruhe, kann, wie bereits vorne ausgeführt (Erw.