Unrecht als Genehmigung beurteilt worden sei, wäre nicht erfolgt. Nachdem das Handelsgericht in seiner Begründung auf Seite 17 ausgeführt habe, dass ein Gewinn von Fr. 160'000.-- innerhalb eines Monats untrennbar verbunden sei mit hohen Risiken, weshalb die Beschwerdeführerinnen in jenem Zeitpunkt das Depot hätten überprüfen müssen, so gelte erst recht, dass der Eintritt eines Verlustes von Fr. 350'000.-- innerhalb von zwanzig Tagen den Beschwerdeführerinnen ohne Zweifel die Augen geöffnet und sie zur Überprüfung veranlasst hätte. In einem solchen Fall hätte Remo T. nicht auf die insgesamt positive Performance hinweisen können.